Der Kreisverband für Gartenbau u. Landespflege Dingolfing-Landau e.V. gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern (Vereine für Gartenbau u. Landespflege) für förderungsfähige Maßnahmen gemäß Ziffer 2 dieser Richtlinien finanzielle Zuwendungen.'
Förderungsfähig sind: a) die Gründung neuer Ortsvereine, Zuschuss 200€. b) die Anlage von Schulgärten und Streuobstanlagen, bis 20 % der Kosten ab einem Mindestrechnungswert von 200,- €, max. Förderung 100€. c) Aufwendungen für die Nachwuchsförderung, einmal jährlich 150€ für Aktionen mit Kindern bzw. Jugendlichen, Fortbildung der Jugendbetreuer, Referenten zur Nachwuchsförderung. d) Zuschuss für einen Jubiläumsbaum bis 100€ zum 100-jährigen Vereinsjubiläum. e) Vereinsjubiläen für 25, 50, 75 und 100-jähriges Jubiläum sowie folgend alle weiteren 25 Jahre, Zuschuss 150€.
Falls für eine Maßnahme nach Ziffer 2 dieser Richtlinien von dritter Seite (Gemeinde, Markt, Stadt oder Landkreis usw.) bereits ein Zuschuss bewilligt oder in Aussicht gestellt worden ist, wird die finanzielle Zuwendung des Kreisverbandes aus den um diesen Zuschussbetrag Dritter verminderten Aufwendungen berechnet.
Die Zuwendung des Kreisverbandes wird nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Dem Antrag sind die Rechnungen oder sonstigen Belege in Fotokopie beizufügen mit der gleichzeitigen Erklärung über die Gewährung oder Zusage weiterer Zuschüsse Dritter, zur beantragten Maßnahme. Spätester Einreichungstermin 30.11. eines jeden Jahres.
Diese Richtlinien sind mit Wirkung vom 1. Januar 2018 auf Zuwendungsanträge der Mitgliedsvereine anzuwenden. (Beschluss der Kreisvorstandschaft vom 29.11.2004 - Änderung vom 11.09.2024).