KREISVERBAND DER GARTENBAUVEREINE DINGOLFING-LANDAU E.V.
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Zuschussrichtlinien für Jugendförderung

Auszug aus den Zuschussrichtlinien des

Kreisverband für Gartenbau u. Landespflege Dingolfing-Landau e.V.
Franz Aster, Ettlinger Str. 23, 94522 Wallersdorf/Ettling
Tel. 09937/903 200, Fax. 09937/903 202

1. Der Kreisverband für Gartenbau u. Landespflege Dingolfing-Landau e.V. gewährt seinen ordentlichen Mitgliedern (Vereine für Gartenbau u. Landespflege) für förderungsfähige Maßnahmen gemäß Ziffer 2 dieser Richtlinien finanzielle Zuwendungen.
2. Förderungsfähig sind (Auszug Jugenförderung): Aufwendungen für die Jugendförderung, einmal jährlich 100 €

4. Falls für eine Maßnahme nach Ziffer 2 dieser Richtlinien von dritter Seite (Gemeinde, Markt, Stadt oder Landkreis usw.) bereits ein Zuschuss bewilligt oder in Aussicht gestellt worden ist, wird die finanzielle Zuwendung des Kreisverbandes aus den um diesen Zuschussbetrag Dritter verminderten Aufwendungen berechnet.

5. Die Zuwendung des Kreisverbandes wird nur auf schriftlichen Antrag bewilligt. Dem Antrag sind die Rechnungen oder sonstigen Belege in Fotokopie beizufügen mit der gleichzeitigen Erklärung über die Gewährung oder Zusage weiterer Zuschüsse Dritter, zur beantragten Maßnahme.

Spätester Einreichungstermin 30.11. eines jeden Jahres.

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